Home Licht+Energie Energieeffizienz Lampen mit hohem Verbrauch werden verboten
Ab September 2021 werden weitere Lichtquellen verboten, die zu viel elektrische Energie verbrauchen. Sie erreichen dann nicht mehr die Mindesteffizienzgrenzwerte, wie sie die neue Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) fordert.
Ab dem 1.9.2021 werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht. Zwei Jahre später entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Bleiben dürfen unter anderem Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s und T5-Leuchtstofflampen. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Webseiten der Hersteller.
Das Energielabel mit den sperrigen Effizienzklassen A++ wird am 1.9.2021 vom neuen Label mit der Skala A bis G abgelöst. Das heißt, aktuelle Lichtquellen mit A++ erhalten dann maximal die Effizienzklasse D oder E. Erst mit weiteren Effizienzsteigerungen erzielen neue Produkte in Zukunft auch höhere Klassen. Gesetzliche Grundlage der kommenden Neuerungen ist die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020.
Nähere Informationen liefert die Brancheninitiative licht.de im Web-Special Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?
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