Zum 25. Februar 2023: Das Ende der Kompaktleuchtstofflampe - LED/Lighting - Elektroniknet

2023-02-22 17:06:26 By : Mr. Tianrui ZS

Die nächste Stufe der Ausphasung umweltschädlicher Leuchtmittel startet am 25. Februar 2023. Weitere werden im Laufe des Jahres folgen.

Zum 25. Februar 2023 verbannt die die EU zunächst Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Darüber hinaus dürfen ab 25. August 2023 die T5- und T8-Leuchtstofflampen und ab 1. September die Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) nicht mehr in der EU von Herstellern und Importeuren verkauft werden.

Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden, und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Auch der Handel darf betroffene vorher erworbene Lampen abverkaufen.

Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (unter anderem auch LED-Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden.

Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.

EBV Elektronik GmbH & Co. KG

© 2023 WEKA FACHMEDIEN GmbH. Alle Rechte vorbehalten.