2023: Aus für viele konventionelle Leuchtmittel - elektro.at

2023-02-22 17:11:57 By : Ms. Cindy L

Ab 25. Februar 2023 trifft das Verbot zunächst Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, ab 25. August 2023 zudem auch T8- und T5-Lampen. Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Basierend auf den Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU entfallen ab dem 1. September 2023 auch die meisten Typen der momentan noch erlaubten Halogenlampen.

Ausnahmen gelten weiterhin für zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen, wie etwa Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen z.B. für Not- und Signalbeleuchtung sowie elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.

Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV, HS), die trotz der geringe Farbwiedergabe aufgrund ihrer hohen Lichtausbeute immer noch in der Außenbeleuchtung und in hohen Hallen verwendet werden, dürfen in einigen Leistungsstufen nach RoHS ab 24. Februar 2023 ebenfalls nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen bestimmten Quecksilberanteil übersteigen. Dazu zählen die Klassen 250 und 400 Watt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.